Bitte aktivieren Sie Java-Script in Ihren Browsereinstellungen

BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 3.5
Gefördert vom Städte- und Gemeindebund NRW
BITS-Kontakt
Impressum

E-Mail-Verschlüsselung

Den Inhalt und Anhänge von E-Mails kann man verschlüsseln, so dass Texte, Fotos etc. nicht lesbar sind. Möglich machen das mathematische Verschlüsselungsverfahren. Sie verändern die Inhalte so, dass nur Berechtigte sie lesen können. Der Empfänger der E-Mail kann sie nach seinem Entschlüsseln öffnen. Die „Postkarte“ E-Mail ist so auch für die Übermittlungsstellen nicht mehr zu lesen – nur für die berechtigten Empfängerinnen oder Empfänger.
Zurueck

Umgang mit vertraulichen Informationen und E-Mail-Verschlüsselung

Wir alle arbeiten heute mit mehr oder weniger vertraulichen Informationen. Gerade bei der Verwendung von E-Mails kann es leicht passieren, dass sensible Daten an die Falschen oder an zu viele Empfänger oder Empfängerinnen geschickt werden.

Wichtig: Der unverschlüsselte Versand vertraulicher Informationen über das Internet kommt dem Versand sensibler Daten per Postkarte gleich und ist daher zu unterlassen.