
- Falls keine Datenschutzerklärung angeboten wird: doppelt vorsichtig sein!
Probleme bei Social Media (2)
Wissen Sie, welche Daten von Ihnen erhoben werden?
Das deutsche Recht schreibt vor, dass Internetangebote klare Hinweise darauf enthalten müssen, welche Daten von Ihnen wie verarbeitet und ggf. an Dritte weitergegeben werden (§ 13 Abs. 1 Telemediengesetz).
Dies wird nicht von allen Social Media-Diensten umgesetzt - oft mit der Begründung, dass deutsches Recht keine Anwendung findet. Falls Sie keine verständliche Erklärung zum Datenschutz bei dem Angebot finden, sollten Sie doppelt vorsichtig sein, welche Daten Sie dort hinterlassen.