- Datenschutzverletzungen können ernste Folgen haben
- Eine Preisgabe von Informationen kann nicht rückgängig gemacht werden
Schutz von Betriebs- und Dienstgeheimnissen (5)
Persönlich vertrauliche Informationen
Persönlich-vertrauliche Informationen sind vor allem personenbezogene Daten nach dem Datenschutzrecht.
Beispiele:
Personalakten, Daten der Gehaltsabrechnung, personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern (z.B. Personenstand, Anträge).
Verhaltensregeln:
- Die Informationsfreiheitsgesetze schützen ausdrücklich personenbezogene Daten, auch wenn ein grundsätzlicher Auskunftsanspruch besteht.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auf Grund einer Einwilligung des Betroffenen zur Informationsmitteilung kommen
- Prüfen Sie die Anforderungen genau! Eine einmal erteilte Auskunft kann nicht rückgängig gemacht werden!
- Persönlich-vertrauliche Informationen sollten besonders gekennzeichnet werden und dürfen von der empfangenden Stelle nur persönlich geöffnet werden.
- Sie sind für andere unzugänglich aufzubewahren.
- Eine Weitergabe oder sonstige Verarbeitung ist nur mit Zustimmung der betroffenen Person oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zulässig.