Bitte aktivieren Sie Java-Script in Ihren Browsereinstellungen

BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 3.5
Gefördert vom Städte- und Gemeindebund NRW
BITS-Kontakt
Impressum

Datenschutzerklärung

In den meisten Fällen muss man schon beim Eintritt in den Verwaltungsdienst eine Datenschutzerklärung unterschreiben.

Sie ist die Grundlage für die hier vorgestellten Verhaltensregeln. Schützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden, Ihre Verwaltung und Ihre Kollegenschaft durch den verantwortlichen Umgang mit vertraulichen Informationen. Die Verwaltungsführung verlässt sich auf Sie!

Zusammenfassung

Zum Schutz der Kundinnen und Kunden, Ihrer Verwaltung und Ihrer Kollegenschaft werden regelmäßig allgemeine Richtlinien für den Umgang mit vertraulichen Informationen aufgestellt.

Hier noch einmal die wichtigsten Regeln:

  • Gesetzliche und ethische Gründe erfordern einen aktiven Daten- und Informationsschutz, und zwar von allen
  • Beachten Sie die Regelungen und Vorschriften des Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechts und behördeninterne Regelungen
  • Vor der Weiterleitung von Informationen sind die Schutzwürdigkeit und die Empfängerliste zu prüfen
  • Besondere Vorsicht gilt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Im Zweifel mit der Leitungsebene abstimmen!

Natürlich sind die Richtlinien nicht auf elektronisch gespeicherte Informationen beschränkt. Sie gelten genauso für den Umgang mit Papierdokumenten und sonstigen Akten.