
"Erste Hilfe" bei fehlgeleiteten Informationen
Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie selber versehentlich vertrauliche Informationen an Unbefugte gesendet haben?
- Informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzten
- Informieren Sie den Empfänger oder die Empfängerin über die fälschliche übermittelte E-Mail und bitten Sie um deren Löschung
- Leiten Sie gemeinsam mit Ihren Vorgesetzten und ggf. dem oder der Datenschutzbeauftragten alle notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens ein