
- In einigen Verwaltungen gibt es ein zusätzliches System von Schutzklassen.
Schutz von Betriebs- und Dienstgeheimnissen (1)
Vertraulich? Intern? Geheim?
Zunächst gilt es, die Regelungen des Datenschutzrechts und ggf. des Informationsfreiheitsrechts zu beachten.
Besonders schutzbedürftig sind alle personenbezogenen Daten. Darunter versteht man "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person" (§ 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz). Hierzu zählen neben Name, Geburtsdatum und Anschrift auch Gesundheitsdaten und persönliche Vorlieben.
Darüber hinaus ist es denkbar, Daten in Vertraulichkeitsklassen einzustufen. Die Zuordnung zu einer bestimmten Klasse kann dann zu bestimmten Verhaltensregeln führen. Die folgenden Beispiele sollen zeigen, wie eine solche Zuordnung und die mit ihr verbundenen Regeln aussehen könnten. Sollte es keine behördlichen Regelungen in Ihrer Verwaltung zum Datenschutz geben, können diese Beispiele zur Orientierung dienen.