
- Überprüfen Sie bei jeder Datenweitergabe, ob Sie hierzu befugt sind!
- Beachten Sie, falls in Ihrer Verwaltung verwendet, die Regelungen zur jeweiligen Datenschutzklasse!
Schutz von Betriebs- und Dienstgeheimnissen (3)
Interne Informationen
Natürlich sind auch behördeninterne Daten zu schützen!
Beispiele:
Telefonlisten, Informationen über interne Arbeitsabläufe
Verhaltensregeln:
- Interne Informationen sind normalerweise nur für die Mitarbeiterschaft zugänglich. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Leitungsebene nach außen gegeben werden.
- Vor der Weitergabe interner Informationen ist zu prüfen, ob eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitserklärung abzuschließen ist.