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BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 3.5
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Auszug einer Bilanz

Schutz von Betriebs- und Dienstgeheimnissen (4)

Schützenswerte Informationen aus dem Behördenbereich

Beispiele:

Bilanzen, Angebotsunterlagen, entsprechend gekennzeichnete nichtöffentliche Verwaltungsunterlagen für die politischen Gremien und Niederschriften von nichtöffentlichen Sitzungen, Protokolle des Verwaltungsvorstandes, aus Verwaltungsrat- und Aufsichtsratssitzungen, Personal- und Finanzdaten, Informationen über die Struktur der internen IT-Anlagen

Verhaltensregeln:

  • Für wen? Solche Informationen sollten nur dem Teil Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, die diese für ihre Tätigkeit benötigt.
  • Bei Außenstehenden? Bei Weitergabe an Dritte ist neben den Bedingungen, die für interne Informationen gelten, auch die Zustimmung der Leitungsebene erforderlich.
  • Wie transportieren? Es ist ein sicherer Transportweg zu wählen. Das heißt z.B. beim Versand über das Internet ist eine hinreichende Verschlüsselung zwingend notwendig.