
- Alle vertraulichen Informationen sind zu kennzeichnen:
- Merkmal: „vertraulich“
Schutz von Betriebs- und Dienstgeheimnissen (4)
Schützenswerte Informationen aus dem Behördenbereich
Beispiele:
Bilanzen, Angebotsunterlagen, entsprechend gekennzeichnete nichtöffentliche Verwaltungsunterlagen für die politischen Gremien und Niederschriften von nichtöffentlichen Sitzungen, Protokolle des Verwaltungsvorstandes, aus Verwaltungsrat- und Aufsichtsratssitzungen, Personal- und Finanzdaten, Informationen über die Struktur der internen IT-Anlagen
Verhaltensregeln:
- Für wen? Solche Informationen sollten nur dem Teil Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, die diese für ihre Tätigkeit benötigt.
- Bei Außenstehenden? Bei Weitergabe an Dritte ist neben den Bedingungen, die für interne Informationen gelten, auch die Zustimmung der Leitungsebene erforderlich.
- Wie transportieren? Es ist ein sicherer Transportweg zu wählen. Das heißt z.B. beim Versand über das Internet ist eine hinreichende Verschlüsselung zwingend notwendig.